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ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und Vermieter über ein Boot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter die Bedingungen für sich und alle mitreisenden Personen an.

1. Reservierung und Vertragsabschluss
Die Reservierung erfolgt durch schriftliche Bestellung des Mieters und wird zum festen Vertrag sobald sie vom Vermieter schriftlich bestätigt wird. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis. Eine Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises ist nach Bestätigung der Buchung fällig. Die Restsumme in Höhe von 50% des Mietpreises muss spätestens 14 Tage vor Reiseantritt auf dem angegebenen Konto eingegangen sein.

2. Rücktritt vom Vertrag
Der Mieter ist berechtigt ohne Angabe von Gründen vor Fahrtantritt jederzeit von seiner Buchung zurückzutreten. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist nicht deren Absendung, sondern deren Zustellung beim Vermieter. Tritt der Mieter von seiner Buchung zurück, so hat der Vermieter, sofern der Rücktritt nicht auf einem Umstand beruht, den er zu vertreten hat, anstelle des Anspruches auf den vereinbarten Mietpreis einen wie folgt geregelten Anspruch:

  • Bei Stornierung bis zu 4 Wochen vor Charterbeginn, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € berechnet.
  • Bei Stornierung 28-14 Tage vor Charterbeginn werden 50 % des Mietpreises berechnet.
  • Bei Stornierung bis zu einem Tag vor Charterbeginn werden 75 % des Mietpreises berechnet.
  • Bei Stornierung am Tag des Charterbeginns bzw. bei Nichtantritt der Charter wird der vollständige Mietpreis berechnet.

Von dieser Regelung unberührt bleibt die Buchung und Bezahlung des Caterings. Dieses kann spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt storniert werden. Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor Fahrtantritt oder kann die Fahrt gleich aus welchem Grund nicht durchgeführt werden, so wird das Catering dennoch im vollen Umfang geliefert und abgerechnet.

3. Unverfügbarkeit
Kann der Vermieter dem Mieter das gemietete Boot nicht zur Verfügung stellen, so ist er berechtigt ein vergleichbares Boot anzubieten oder die vom Mieter geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Verhalten an Bord
Der Mieter hat das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln, dieses mit sämtlichen Zubehör vor Beschädigung und Zerstörung zu bewahren, sowie Veränderungen und Beeinträchtigungen zu unterlassen. Das Verhalten an Bord hat nach den allgemeinen, anerkannten Regeln der Seemannschaft und den Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu erfolgen. Den Anweisungen des Bootsführers ist Folge zu leisten.

5. Verhalten bei Störungen
Tritt während der Mietzeit eine Störung auf, die die Betriebsfähigkeit des Bootes beeinträchtigt, so hat der Vermieter die Störung ohne schuldhaftes Verzögern zu beheben. Wird die Störung ohne schuldhaftes Verzögern behoben, so besteht kein Anspruch auf Minderung des Mietpreises.

6. Haftung
Für das Boot besteht eine Wassersport-Haftpflicht-Versicherung und Wassersport-Kasko-Versicherung. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Nicht versichert sind die persönlichen Effekten sowie Unfallschäden, die auf dem Boot befindliche Personen erleiden. Der Vermieter ist hierfür nicht haftbar. Der Mieter übernimmt das Boot auf eigene Verantwortung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Versicherung durch den Vermieter zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine In-Regressnahme des Mieters vorbehalten hat. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie für etwaige Folgeschäden. Der Mieter haftet ebenfalls für Verdienstausfälle durch Unverfügbarkeit des Bootes durch von ihm verursachte Schäden. Eine Haftung des Vermieters wegen Vertragsverletzungen aus höherer Gewalt, Aufruhr, Streik und Aussperrungen wird ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Vermieter als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

10. Verschiedenes
An Bord sind rutschfeste Boots- oder Turnschuhe mit hellen, nicht färbenden Sohlen zu tragen. Haustiere sind nicht gestattet.

11. Gerichtsstand und Gültigkeit
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. Irrtum und Änderung vorbehalten.